#1

Gewährleistung bei Verschleissteilen (Akkus)

in Akkus, Akkupacks/Energieversorgung, Ladegeräte und USB 06.12.2007 19:52
von Pechvogl (gelöscht)
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Meine Frage bezieht sich auf alle Anbieter ausser sedansa.


Auf Akkus sind ja generell 6 Monate Gewärleistung da Verschleissteile.

Wenn ich nun nach sagen wir mal 4 oder 5 Monaten einen Tauschakku bekomme weil einer wieder mal hin ist, hab ich ja dann eigentlich auf den Tauschakku ab dem Zeitpunkt des Tauschs wieder 6 Monate Gewärleistung auf den getauschten Akku, oder täusche ich da ??

Weil Leute Akkus die über 6 Monate problemlos funktionieren sind die seltetne Ausnahme glaub ich und somit verlängert sich die Gewärleistung von 6 Monaten unter Umständen auf ?????????, oder täusche ich da wieder ??


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#2

RE: Gewährleistung bei Verschleissteilen (Akkus)

in Akkus, Akkupacks/Energieversorgung, Ladegeräte und USB 06.12.2007 19:58
von ACTOR • ADMIN | 22.352 Beiträge

rein rechtlich..... , so viel ich weiss, täuscht du dich leider.

du erhälts nicht auf den ausgetauschten teil eine neue gewährleistung. die gewährleistung gilt immer ab kaufdatum.


www.actors-shop.comDampfshop Baden bei Wien, Erzherzog Rainer Ring 12 (vis a vis vom grünen Markt) Mo bis Fr 9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr, Sa. 9 bis 12 Uhr geöffnet.
Dampfshop Vöslau, 2540 Bad Vöslau, Industriestraße 12/2 (im Merkur), Mo bis Fr 9 bis 18 Uhr und Sa 9 bis 17 Uhr durchgehend geöffnet.



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#3

RE: Gewährleistung bei Verschleissteilen (Akkus)

in Akkus, Akkupacks/Energieversorgung, Ladegeräte und USB 06.12.2007 20:07
von Pechvogl (gelöscht)
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Nun bist du sicher, ich glaube nämlich der evtl. Unterschied liegt darin ob getauscht oder repariert wird.

Wie gesagt, genau weiss ich persönlich auch nichts, ich dachte vielleicht weiss es wer .

Is ja auch nicht sooo wichtig bei der Haltbarkeit die die dinger haben.

zuletzt bearbeitet 06.12.2007 20:08 | nach oben springen

#4

RE: Gewährleistung bei Verschleissteilen (Akkus)

in Akkus, Akkupacks/Energieversorgung, Ladegeräte und USB 06.12.2007 20:12
von ACTOR • ADMIN | 22.352 Beiträge

trotzdem freuen wir uns doch über jede aussage von händlern. das problem bei einigen händlern ist halt, dass sie leider selber so was von keine ahnung vom gewerberecht haben, dass es schon wieder lustig ist.
wir sagen ihnen aber dann eh was sache ist.

die frage ob austausch oder reperatur bleibt dem händler überlassen und hat keinen einfluss auf die gewährleistung.


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#5

RE: Gewährleistung bei Verschleissteilen (Akkus)

in Akkus, Akkupacks/Energieversorgung, Ladegeräte und USB 07.12.2007 09:09
von Rudi (gelöscht)
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Gilt definitiv ab Kaufdatum. Bei meiner Festplatte dachte ich auch, das nach einem Tausch wieder die Garantie von vorne beginnt > Irrtum!!


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