#1

der letzte Stand der Dinge in Österreich.

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 03.01.2011 16:54
von ACTOR • ADMIN | 22.352 Beiträge

www.actors-shop.comDampfshop Baden bei Wien, Erzherzog Rainer Ring 12 (vis a vis vom grünen Markt) Mo bis Fr 9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr, Sa. 9 bis 12 Uhr geöffnet.
Dampfshop Vöslau, 2540 Bad Vöslau, Industriestraße 12/2 (im Merkur), Mo bis Fr 9 bis 18 Uhr und Sa 9 bis 17 Uhr durchgehend geöffnet.



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#2

RE: der letzte Stand der Dinge in Österreich.

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 03.01.2011 18:05
von Andreas84 (gelöscht)
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Verstehe ich das richtig, dass die e-Zigaretten quasi illegal sind?
Was der Quatsch soll will ich gar nicht verstehen, nur interessiert mich rein praktisch, ob ich das Ding eher wegstecken sollte wenn irgendwo Polizei ist oder ich in einem Nichtraucherlokal sitze?

LG


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#3

RE: der letzte Stand der Dinge in Österreich.

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 03.01.2011 18:06
von gambrinus (gelöscht)
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Besitzen und benutzen darfst Du sie schon, sie darf aber nicht im Ösiland gehandelt und beworben werden. Du mußt also im Ausland kaufen...


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#4

RE: der letzte Stand der Dinge in Österreich.

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 03.01.2011 18:12
von ACTOR • ADMIN | 22.352 Beiträge

ach bitte.... lest doch erst mal den link bevor ihr da blödsinn verzapft..... der handel ohne nikotin ist sogar in österreich völlig legal.


nur in verbindung mit nikotin ist der freie handel verboten......


der besitz und die nutzung nicht einmal in verbindung mit nikotin. also denk nicht drüber nach. es gibt sogar einen bescheid des gesundheitsministeriums in österreich, dass die nutzung von egaretten in rauchverbotszonen erlaubt ist..... das gibts in keinem anderen land europas bisher.


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#5

RE: der letzte Stand der Dinge in Österreich.

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 03.01.2011 19:12
von gambrinus (gelöscht)
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Ok, dann hat sich das geändert. Brauchbare Shops habt ihr aber nicht, oder hat sich da auch was geändert?


zuletzt bearbeitet 03.01.2011 19:12 | nach oben springen

#6

RE: der letzte Stand der Dinge in Österreich.

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 03.01.2011 19:27
von ACTOR • ADMIN | 22.352 Beiträge

bis jetzt noch nicht wirklich..... siehst eh... heute hat sich einer zu wort gemeldet der die supersmoker um 99 euro auf seiner österreichischen homepage anbietet.....

wahrscheinlich glauben die, dass die österreicher zu blöd sind um sich in einem forum zu informieren.....

unglaublich......


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#7

RE: der letzte Stand der Dinge in Österreich.

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 05.01.2011 19:53
von daniel1979 (gelöscht)
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ja davon habe ich auch gehört... aber die von super smoker haben gemeint das es eine ausnahme gibt und das wäre die super smoker zigarette da diese eine iso 9001 zertifizierung hat ... auch was die liquids betrifft sollen super smoker kartuschen alle aus hamburg kommen... alos keine chinesisches zeug das nie kontrolliert wurde... hier der link zur super smoker für weitere infos (da supersmoker meiner persönlichen meinung nach auf keinen fall zu empfehlen ist... bitte auch keine links hier im forum u diesem anbieter! ACTOR) ... was denkt ihr darüber.. ich finde es gut wenn das liquid aus deutschland kommt... da man dann mit etwas mehr sicherheit dampfen kann.. hatte bei den bisherigen liquids teilweise echt zu viel nikotin gedampft... und mir scheint das die super smoker da eher besser geeignet ist und die dosierung immer die gleich ist durch fertige filterkartuschen... das finanzielle will ich dabei mal rauslassen da es mir auf die qualität und auch die zuverlässigkeit ankommt... finde auch den liquidgeschmack im mund störend wenn man mal zu viel ins depo gibt... und wer will schon flüssiges nikotin gern schlucken.. also von daher glaube ich das sich die supersmoker durchsetzen wird... für weitere tipps und infos würde ich mich sehr freuen...


zuletzt bearbeitet 05.01.2011 19:57 | nach oben springen

#8

RE: der letzte Stand der Dinge in Österreich.

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 05.01.2011 20:02
von ACTOR • ADMIN | 22.352 Beiträge

gleich krieg ich einen dicken hals......

lies bitte im forum nach wie es sich mit dem liquid und der herstellung nikotinhältigen liquids in deutschland verhält.

ich weiß nicht wie irgendjemand darauf kommt, dass es tatsächlich so ist, wie diese säcke alle werben. was die iso zertifikate und alle anderen die es da noch gibt betrifft..... kannst du dir auch durchlesen was die für einen wert haben. die firmen stellen diese zertifikate selbst aus. sie sind somit überhaupt kein nachweis über kontrolle oder qualität oder sonst was was irgendwie mit öffentlichen dienststellen oder behörden zu tun hätte.

einfach mal nachlesen.... dafür gibts nämlich das forum. klick....

darf nikotinhältiges liquid in europa legal hergestellt werden? (16)


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#9

RE: der letzte Stand der Dinge in Österreich.

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 05.01.2011 20:33
von tabak-krümelt! (gelöscht)
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@ ACTOR

na da biste nicht der Einzigste der einen dicken Hals bekommen hat. Ich verstehe das auch nicht was daniel1979 von sich gegeben hat..........ohne Worte


................über was haben wir die ganzen Tage nur geredet?..............liest das auch mal einer oder warum tippen wir uns die Finger wund?


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#10

RE: der letzte Stand der Dinge in Österreich.

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 06.01.2011 16:33
von cirion42 (gelöscht)
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Zitat von daniel1979
aber die von super smoker haben gemeint das es eine ausnahme gibt und das wäre die super smoker zigarette da diese eine iso 9001 zertifizierung hat



wenn damit geworben wird, ist das ein grund, dort nicht zu kaufen. iso 9001 beschreibt qualitätsmanagement. man kann einen betrieb iso-9001-zertifizieren lassen, aber kein produkt. und welchem qualitätsstandard das unternehmen folgt, geht auch nicht daraus hervor - theoretisch braucht das bloß iso-9001-konforme maßnahmen implementieren, die garantieren, dass der nordkoreanische sicherheitsstandard für küchengeräte eingehalten wird, schwupps ist der ganze produktionszweig iso-9001-zertifizierbar.

kurz: werbung damit ist kundenverarsche.


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#11

RE: der letzte Stand der Dinge in Österreich.

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 06.01.2011 16:54
von sly4 (gelöscht)
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Ich hab übrigens heute eine Mail an den Bürgerservice des Bundesministeriums für Gesundheit geschickt mit einer Anfrage über die elektrische Zigarette. Bin sehr gespannt, was die mir so zurückschreiben und ob etwas Neues dabei ist. Werde euch natürlich informieren.


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#12

RE: der letzte Stand der Dinge in Österreich.

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 06.01.2011 21:07
von daniel1979 (gelöscht)
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jaja ... ich sollte mehr lesen in eurem forum... nur die zeit ist immer das problem... also jetzt ist es einfach passiert und ich habe neben meiner 510, 801, eGo jetzt noch eine supersmoker bestellt... lasse mich mal überraschen wie das teil funktioniert und wie die kartuschen so schmecken... praktisch ist es ja einfach nur umzustecken, da könnt ihr sagen was ihr wollt... ohne selbst liquid nachzufüllen.. bisher muss ich aber auch sagen das mir die eGo verdammt gut gefällt.. habe einen ich glaube 1800mAh großen akku der verdammt lange hält...

noch ne andere frage bzgl. den liquids.. ihr sagt das die dekang liquids gut wären... aber gibt es denn eine liste der "guten oder schlechten" liquids ??? und manche behaupten das ihnen schlecht wird von einigen liquids.. was für nebenwirkungen haben denn manche liquids? nikotinvergiftung kann ich nachvollziehen da ich davon auch schon zwei hatte ;)) ... und ist PG oder doch VG besser ?!?

nach wie vor macht das e-rauchen verdammt spaß, und da meine freundin und ich uns den 15.01.11 zum stop der pyros gesetzt haben, wird es denke ich auch gut gehen mit dem umstieg... etwas umgewöhnen muss man sich halt doch ... aber ich bin guter dinge...

schönen gruss aus dem münsterland


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#13

RE: der letzte Stand der Dinge in Österreich.

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 06.01.2011 21:29
von ACTOR • ADMIN | 22.352 Beiträge

ob ein liquid gut oder schlecht ist ist natürlich geschmackssache....

von der qualität her empfehle ich persönlich halt doch immer wieder nur bei den großen anerkannten und renomierten händlern zu kaufen.... versuche mit irgendwelchen noname-shops empfehle ich bezüglich dem liquid nicht.

das thema liquid ist aber im forum wirklich ausreichend dokumentiert.... schau dir mal an wo die anderen kaufen... dann kann dir nicht viel passieren.


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#14

RE: der letzte Stand der Dinge in Österreich.

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 14.01.2011 00:12
von autria (gelöscht)
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Hallo,

ich hatte ein interessantes Gespräch mit einer Frau Mag. vom Bundesministerium für Gesundheit.

Beim Verkauf, Vertrieb oder Herstellung in Österreich gibt es einige Punkte zu beachten.
1. Elektronische Zigaretten: Verkauf ohne austauschbaren Kapsel oder Kartusche.
Nur ohne Hinweis dass der Inhalationsanteil dazu geeignet oder bestimmt ist, ein Arzneimittel anzuwenden. Sonst ist es ein Medizinprodukt.
2. Elektronische Zigaretten: Verkauf mit befüllten austauschbaren Kapsel oder Kartusche.
Nur ohne Nikotin und ohne Hinweis siehe Punkt1.
3. Herstellung Liquid mit Aromen nach EU Richtlinien
Nur ohne Nikotin, ohne Hinweis und das dieses Produkt zum Rauch entwöhnen bestimmt ist siehe Punkt1.

Liebe Grüße Robert


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#15

RE: der letzte Stand der Dinge in Österreich.

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 14.01.2011 09:00
von ACTOR • ADMIN | 22.352 Beiträge

was aber jetzt keine großartig neuen erkenntnisse darstellt.... das ist ja eh schon ein alter hut.

und entspricht im weitesten sinne dem, was eigentlich mehr oder weniger offiziell in ganz europa gilt oder gelten sollte.

die egarette dient auch in wirklichkeit nicht der raucherentwöhnung.... es ist nur eine andere, weit weniger ungesunde variation der raucherei.

dass es e-raucher gibt, die dann, nach dem umstieg auf egaretten, in weiterer folge ganz zu rauchen, also auch zu dampfen aufgehört haben ist im grunde von den herstellern weder geplant noch beabsichtigt.....

ich werde doch kein produkt herstellen, dass tatsächlich dazu führt, dass ich, nach nutzung dieses produktes, dieses produkt nie wieder kaufen werde.

die raucherentwöhnungsgeschichte wurde nur zu anfangs als "genialer" werbegag verwendet und hätte der e-raucherei damit eigentlich fast den garaus gemacht.

ich persönlich dampfe nun bereits im fünften jahr und hatte durch die egarette nie das verlangen zu "rauchen" aufzuhören.... ich rauche nur eben "elektrisch".


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zuletzt bearbeitet 14.01.2011 09:05 | nach oben springen

#16

RE: der letzte Stand der Dinge in Österreich.

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 14.01.2011 10:41
von sly4 (gelöscht)
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Für mich war von Anfang klar, dass ich nicht aufhören will. Ich bin nur umgestiegen, weils ziemlich sicher gesünder ist und irgendwie doch nen Tick cooler ist als Pyros. War in meiner Jugend einer von denen, die angefangen haben zu rauchen, weils cool ist na und jetzt ist das alles schon irgendwie verblasst. Dann muss halt was neues, noch cooleres her

Übrigens: Bundesministerium für Gesundheit hat sich bisher noch nicht bei mir gemeldet. Kann von mir aus aber auch so bleiben...


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#17

RE: der letzte Stand der Dinge in Österreich.

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 14.01.2011 13:34
von tabak-krümelt! (gelöscht)
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mir ging es auch ehr um die Gesundheit und natürlich auch um den finantiellen Aspekt. Die Kippen werden immer teurer und das geht mir auf'n Sack.
Mich interessiert aber mal wenn in Europa das Liquid mit Nikotin verboten werden sollte, ist es dann aber möglich es zB aus den USA zu importieren mit einer ganz normalen Bestellung wie gehabt??
Wenn es kein großes Päckchen wird, sondern nur ein verstärkter Umschlag geht es ja meistens am Zoll vorbei, das kenne ich aus großer Erfahrung da ich einiges aus USA beziehe. Möglich ist es auf dem Postweg dann schon, nur würde es am Zoll dann bestimmt vernichtet werden wenn es über die Jungs laufen sollte, richtig?
Das Gleiche geschieht ja auch mit anderen Produkten wo man denkt, komm ich bestell mal flux, doch beim Zoll wird's dann durch den Schredder gejagt.
Ich versuch nur etwas vorausschauend zu planen


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#18

RE: der letzte Stand der Dinge in Österreich.

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 14.01.2011 13:49
von ACTOR • ADMIN | 22.352 Beiträge

nicht nachdenken.... die "suche" verwenden.


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#19

RE: der letzte Stand der Dinge in Österreich.

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 18.01.2011 19:58
von sly4 (gelöscht)
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So meine Lieben,
hier jetzt die offizielle Antwort vom Österr. Bundesministerium für Gesundheit.
Zuerst das zweiseitige Brief-Scheiben in JPG-Form, da ich aus der PDF bisschen Probleme hatte meinen Nachnamen zu entfernen Aber man kanns ja trotzdem normal lesen. Und zusätzlich dann, die noch im Brief erwähnte Beilage.

Schreiben Teil 1
Schreiben Teil 2
Gutachten des Abgrenzungsbeirates

Viel Spaß damit.


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#20

RE: der letzte Stand der Dinge in Österreich.

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 18.01.2011 22:12
von e-zigi (gelöscht)
avatar

Vielen Dank für Deine Mühe, klasse Aufklärung !


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#21

RE: der letzte Stand der Dinge in Österreich.

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 06.02.2011 18:24
von matzl10 (gelöscht)
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Habe das ganze mal von der WKO nachforschen lassen da es etwas verwirrend beschrieben ist, mit folgendem ergebnis:


Von: Armin.Klauser@wknoe.at [mailto:Armin.Klauser@wknoe.at]
Gesendet: Donnerstag, 03. Februar 2011 09:31
An: Weigelt Sylke, WKÖ Bggr II
Betreff: elektronische Zigarette



Hallo Sylke,

wie gerade telefonisch besprochen ersuche ich um Beantwortung folgender Frage:

Wovon hängt es ab, ob der Inhalationsteil einer elektronischen Zigarette als Medizinprodukt qualifiziert wird oder nicht? Ist entscheidend, ob der Inhalationsteil zweckbestimmt ist, dass damit ein Arzneimittel inhaliert wird (nikotinhaltige Kapsel) oder kommt es nur auf die abstrakte Eignung des Inhalationsteiles dazu an.

Nach Rücksprache mit dem Anfrager können im Inhalationsteil nämlich sowohl nikotinfreie als auch nikotinhaltige Kapseln verwendet werden, es gibt keinen technischen Unterschied!

Wenn es auf die Zweckbestimmung ankommt, wer legt diese dann fest (Hersteller, Importeur oder eine Kontrollbehörde) und auf welcher rechtlichen Grundlage. Die rechtliche Grundlage für die Notwendigkeit einer Zweckbestimmung ist ja meines Wissens das Medizinproduktegesetz und damit das zur Anwendung kommt, muss ja vorher feststehen, dass es ein Medizinprodukt ist.

Klär das bitte vielleicht auch mit Mag. Lang vom Medizinproduktehandel ab.

Danke im Voraus!

Liebe Grüsse
Armin


Von: Bernd Unterkofler [mailto:bernd.unterkofler@ages.at]
Gesendet: Freitag, 28. August 2009 09:45
An: Weigelt Sylke, WKÖ Bggr II
Betreff: SuperSmoker Zero



Sehr geehrte Frau Mag. Weigelt!

Bezüglich Ihrer unten angeführten Anfrage erlaube ich mir folgendes mitzuteilen:

Die Arzneimitteleigenschaft gemäß § 1 Abs. 1 Arzneimittelgesetz (AMG), BGBl. Nr. 185/1983, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 52/2008, ergibt sich einerseits aus der objektiven und andererseits aus der subjektiven Zweckbestimmung.

Dem Gutachten des Abgrenzungsbeirates vom 06. März 2006 (bezüglich Ruyan) ist zu entnehmen, dass gemäß den darin dargelegten Eigenschaften und Wirkungen der Substanz Nikotin somit der nikotinhaltige Teil des Produktes RUYAN als Arzneimittel, und der Inhalationsteil als Medizinprodukt einzustufen ist.

Sofern die „elektrische Zigarette“ sprich der Inhalationsteil gemäß § 5 Abs. 1 nicht dazu bestimmt ist, ein Arzneimittel in Sinne des Arzneimittelgesetzes anzuwenden, so wäre aufgrund der fehlenden Zweckbestimmung im Sinne des Medizinproduktegesetzes dieser nicht als Medizinprodukt einzustufen.

Sollte, wie von Ihnen in der angeführten Email beschrieben, der Inhalationsteil alleine ohne Arzneimittel mit dem Verweis vertrieben werden, dass dieser Inhalationsteil dazu geeignet/bestimmt ist ein Arzneimittel anzuwenden, so wäre der Inhalationsteil als Medizinprodukt zu qualifizieren und das Medizinproduktegesetz würde auf dieses Produkt Anwendung finden.

In diesem Zusammenhang erlaube ich mir noch auf die Bestimmungen des Arzneiwareneinfuhrgesetzes und die Bestimmungen bezüglich des Verbots des Versandhandels gemäß § 59 Abs.1 Arzneimittelgesetz hinzuweisen.

Ich hoffe, Ihnen mit hiermit weitergeholfen zu haben und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Unterkofler


MMMag. Bernd Unterkofler
Bereichsjurist PharmMed

Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
Schnirchgasse 9, A-1030 VIENNA

Tel. national: 050 555 36650
Tel. international: +43 50 555 36650
Fax national: 050 555 36009
Fax international: +43 50 555 36009
E-mail bernd.unterkofler@ages.at
www.ages.at



Sehr geehrter Herr xxxx,

ich darf Ihnen zu der von uns diskutierten Frage eine Stellungnahme der für die Zuordnung zuständigen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit weiterleiten.
Aus dieser ergibt sich für mich, dass es einerseits auf die Zweckbestimmung des Herstellers ankommt, das heißt, ob dieser es zur Anwendung eines Arzneiproduktes zugelassen/zweckbestimmt hat und andererseits darauf, wie es beworben wird.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Armin Klauser


Man kann also und darf aber doch nicht, owohl eigntlich wenn man es anders betrachtet doch.......
Wieder ein typisch österreichischer GUMMIPARAGRAPH der nichts genau regelt.
Wirtschaftskammer NÖ
Sparte Handel
T 02742/851-19340 | F 02742/851-19329
E armin.klauser@wknoe.at


zuletzt bearbeitet 06.02.2011 18:27 | nach oben springen



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