#1

RE: Fragen an Frau Steffens

in News, Medienberichte & aktuelle Rechtslagen zum elektrischen Rauchen: 14.02.2012 20:14
von herby21 (gelöscht)
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gerade eingetroffen
Von:
Sehr geehrte Frau Roth

Ich denke mal das Sie die Diskusionen um die E-zigarette mittlerweile auch mitbekommen haben

ich gehe mal davon aus ,das Ihnen auch Bewusst ist ,das dieser Streit sie (die Grünen ) jede menge Wählerstimmen kosten werden
Meine Frage an Sie

Wie stehen Sie zu dieser Sache
Für Informationen stehen Ihnen im Netz jede menge Infos in Foren der E-Zigaretten Dampfer zur Verfügung

mit freundlichen Grüssen

Antwort von Claudia Rothbisher keineEmpfehlungen14.02.2012Sehr geehrter Herr ,

zuallererst sollten Sie zur Kenntnis nehmen, dass wir politische Fragen nicht danach entscheiden, wie viele Wählerstimmen sich damit erzielen lassen. Grundlage solcher Entscheidung ist - gerade auch in der Gesundheitspolitik - eine rationale Abwägung der Argumente und das Wohl der Allgemeinheit.

Der Hauptpunkt Ihrer Frage ist bis heute kein Thema im Deutschen Bundestag gewesen, auch die Fachausschüsse haben sich damit noch nicht befasst.

Soweit sich recherchieren lässt, können wir folgendes festhalten: Die gesundheitlichen Auswirkungen der elektronischen Zigaretten sind noch nicht hinreichend geklärt. Insofern können wir die Position verschiedener Landesministerien, den Handel und den Verkauf bestimmter elektronischer Zigaretten zu verbieten, nachvollziehen. Gleichwohl halten wir diesen Weg nicht unbedingt für zwingend. Vor allem dann nicht, wenn man das Produkt E-Zigarette vernünftig regulieren will. Ein Verbot - noch dazu in einem Bundesland durchgesetzt, im anderen nicht - schafft lediglich einen Schwarzmarkt. Und von Schwarzmärkten wissen wir, dass es dort keine Regeln und keine funktionierende Regulierung geben kann.

Eine Regulierung (die nicht immer einem Verbot gleichgestellt werden muss) der E-Zigarette ist insbesondere deswegen nötig, weil es bislang keinerlei Vorgaben im Hinblick auf die Inhaltsstoffe gibt und der Jugendschutz nicht gewährleistet ist. Zudem machen viele Hersteller und Händler im Hinblick auf die E-Zigarette Gesundheitsversprechen, die noch nicht belegt worden sind. Das ist im Übrigen auch bei anderen Produkten wie Tabakwaren unzulässig. Dabei gibt es bislang keinerlei Belege, dass die elektronische Zigarette tatsächlich die gesündere Alternative zur Zigarette ist. All dies zeigt, dass es auch für die Vermarktung der elektronischen Zigarette klare Spielregeln geben muss.


Mit freundlichen Grüßen

Das Mitarbeiter-Team im Bundestagsbüro



shit falsch bitte nach news verschieben


zuletzt bearbeitet 14.02.2012 20:15 | nach oben springen

#2

RE: Fragen an Frau Steffens

in News, Medienberichte & aktuelle Rechtslagen zum elektrischen Rauchen: 14.02.2012 20:37
von pucki11 (gelöscht)
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hi,
danke fürs Einstellen...
Ich höre da eine Relativierung der Bundesgrünen im Kontrast zu den NRW-Grünen raus....
So gelesen ist da noch interner Grpnen- Diskusionsbedarf ...
Und man empfindet den Alleingang (NRW) ja offensichtlich als unglücklich... Gut, die Antwort ist noch sehr allgemein... aber sie ist zumindest nicht deckungsgleich... Das lässt mich hoffen, dass hier auch bei den Grünen noch nicht fertig ist...
Bin ich naiv?
es grüßt die Pucki


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#3

RE: Fragen an Frau Steffens

in News, Medienberichte & aktuelle Rechtslagen zum elektrischen Rauchen: 14.02.2012 21:01
von Volker | 1.296 Beiträge

Eine insgesamt positiv zu betrachtene Einstellung.
Einersetits wird der eigene Rücken gestärkt und freigehalten (Risikoeinschätzung usw.) andererseits wird tatsächlich freiaus die Haltung von NRW angeprangert.


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#4

RE: Fragen an Frau Steffens

in News, Medienberichte & aktuelle Rechtslagen zum elektrischen Rauchen: 14.02.2012 21:17
von herby21 (gelöscht)
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#5

RE: Fragen an Frau Steffens

in News, Medienberichte & aktuelle Rechtslagen zum elektrischen Rauchen: 14.02.2012 21:26
von Volker | 1.296 Beiträge

Und am Tag 10 hat er plötzlich eine Original Joyetech ,-)

An Frau PL ... da in Ihrer Raucherentwöhnungsklink wohl keine eGaretten genutzt werden, müssen wohl Kaugummis und Pflaster besser sein, oder?


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#6

RE: Fragen an Frau Steffens

in News, Medienberichte & aktuelle Rechtslagen zum elektrischen Rauchen: 14.02.2012 21:33
von pucki11 (gelöscht)
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Think Pink...
auch wenn es immer wieder altkluge Ratschläge von (vermutlichen Nichtrauchern) gibt... Positiv ist hier doch, dass der Probedampfer nach 10 tagen nicht mehr geraucht hat... das Dampfen sogar reduizeirt hat und sich vorstellen kann, so für sich einen Weg aus der Sucht gefunden zu haben... Das alles ist doch für die, die abhängig sind / und waren ... wesentlich überzeugender als die einschränkungen die auf fehlende langzeitforschungen verweisen...
Also für mich ist der Filmbeitrag eher ne gute Werbung fürs Dampfen... so aus der Sicht eines Abhängigen ist das auch nach dem Ansehen eher die bessere Alternative...
Bin ich naiv?
Grüße, Pucki


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#7

RE: Fragen an Frau Steffens

in News, Medienberichte & aktuelle Rechtslagen zum elektrischen Rauchen: 14.02.2012 21:34
von Volker | 1.296 Beiträge

Zitat von pucki11
Bin ich naiv?
Grüße, Pucki

Wenn Du es noch ein drittes mal fragen solltest, glaube ich es ,-)


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#8

RE: Fragen an Frau Steffens

in News, Medienberichte & aktuelle Rechtslagen zum elektrischen Rauchen: 14.02.2012 21:36
von pucki11 (gelöscht)
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und wenn ich frage ob ich zu positiv denke????


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#9

RE: Fragen an Frau Steffens

in News, Medienberichte & aktuelle Rechtslagen zum elektrischen Rauchen: 14.02.2012 21:59
von Thomas62 | 98 Beiträge

Zitat von herby21
gerade eingetroffen
Von:
Sehr geehrte Frau Roth

Ich denke mal das Sie die Diskusionen um die E-zigarette mittlerweile auch mitbekommen haben

ich gehe mal davon aus ,das Ihnen auch Bewusst ist ,das dieser Streit sie (die Grünen ) jede menge Wählerstimmen kosten werden
Meine Frage an Sie

Wie stehen Sie zu dieser Sache
Für Informationen stehen Ihnen im Netz jede menge Infos in Foren der E-Zigaretten Dampfer zur Verfügung

mit freundlichen Grüssen

Antwort von Claudia Rothbisher keineEmpfehlungen14.02.2012Sehr geehrter Herr ,

zuallererst sollten Sie zur Kenntnis nehmen, dass wir politische Fragen nicht danach entscheiden, wie viele Wählerstimmen sich damit erzielen lassen. Grundlage solcher Entscheidung ist - gerade auch in der Gesundheitspolitik - eine rationale Abwägung der Argumente und das Wohl der Allgemeinheit.

Der Hauptpunkt Ihrer Frage ist bis heute kein Thema im Deutschen Bundestag gewesen, auch die Fachausschüsse haben sich damit noch nicht befasst.

Soweit sich recherchieren lässt, können wir folgendes festhalten: Die gesundheitlichen Auswirkungen der elektronischen Zigaretten sind noch nicht hinreichend geklärt. Insofern können wir die Position verschiedener Landesministerien, den Handel und den Verkauf bestimmter elektronischer Zigaretten zu verbieten, nachvollziehen. Gleichwohl halten wir diesen Weg nicht unbedingt für zwingend. Vor allem dann nicht, wenn man das Produkt E-Zigarette vernünftig regulieren will. Ein Verbot - noch dazu in einem Bundesland durchgesetzt, im anderen nicht - schafft lediglich einen Schwarzmarkt. Und von Schwarzmärkten wissen wir, dass es dort keine Regeln und keine funktionierende Regulierung geben kann.

Eine Regulierung (die nicht immer einem Verbot gleichgestellt werden muss) der E-Zigarette ist insbesondere deswegen nötig, weil es bislang keinerlei Vorgaben im Hinblick auf die Inhaltsstoffe gibt und der Jugendschutz nicht gewährleistet ist. Zudem machen viele Hersteller und Händler im Hinblick auf die E-Zigarette Gesundheitsversprechen, die noch nicht belegt worden sind. Das ist im Übrigen auch bei anderen Produkten wie Tabakwaren unzulässig. Dabei gibt es bislang keinerlei Belege, dass die elektronische Zigarette tatsächlich die gesündere Alternative zur Zigarette ist. All dies zeigt, dass es auch für die Vermarktung der elektronischen Zigarette klare Spielregeln geben muss.


Mit freundlichen Grüßen

Das Mitarbeiter-Team im Bundestagsbüro



shit falsch bitte nach news verschieben



Ich muss sagen, ich lese diesen Brief keineswegs positiv.
'Soweit sich recherchieren lässt', möchte ich folgendes festhalten:
1) Das 'Verbot' in NRW entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage. Für die Einstufung als Funktionsarzneimittel fehlt der belastabre Beweis eines therapeutischen Nutzens.
2) Die Abwesenheit der im Tabakrauch enthaltenen krebserregenden Substanzen im Liquid/Dampf kann man nicht einfach ignorieren.
3) Hersteller/Händler machen keine Gesundheitsversprechen.
4) Der Vertrieb eines Genussmittels ist kein 'Schwarzmarkt'. Das Verbot ist schlicht falsch.
5) Jugendschutz (da ggfs. nikotinhaltig) und das Einhalten gängiger Rechtsvorschriften für Genussmittel existieren bereits und gelten auch für die E-Zigarette. Nichts neues also.

Meine Einschätzung: Viel Rauch, wenig Feuer.

VG Thomas


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#10

RE: Fragen an Frau Steffens

in News, Medienberichte & aktuelle Rechtslagen zum elektrischen Rauchen: 15.02.2012 09:24
von Volker | 1.296 Beiträge

Zu dem Filmbeitrag vom HR ... im Grunde ist das ein ganz hinterhältiger Bericht, denn wenn die eGarette dafür eingesetzt wird, mit dem Rauchen aufzuhören, kann man sie als Arzneimittel einstufen.
Wenn man die eGarette als Genussmittel einsetzt, kann sich nicht als Arzneimittel deklariert werden.
Eine nette Geschichte ... geht politisch gesehen aber in eine von uns nicht gewollte Richtung.

@Thomas:
1. Das Gesundheitministerium darf etwas als Arzneimittel/Heilmittel einstufen, um unmittelbare Risiken von der Bevölkerung abzuwenden - das ist die Rechtsgrundlage. Diese Entscheidung kann nur durch einen Bundesbeschluss und dieser durch einen EU-Beschluss revidiert werden. Auch wenn die Einstufung nicht rechtens ist, da wir von einem Genussmittel ausgehen.
So lange keine Entscheidung des Bundes oder der EU vorliegt, müssen VWG, OVWG darüber Recht sprechen.
Gegen uns sprechen die Geschichten von Menschen, die nun weder rauchen, noch dampfen. Für uns spricht, dass man den gleichen Erfolg mit Haferflocken erreichen kann und dann auf Hafer verzichtet.

2. Im Gegenzuge wird der eGarette auch keine unmittelbare gesundheitliche Gefahr unterstellt.

3. Oh, doch, da gibt es einige ... leider!

4. So wird es auch nicht dargestellt. Das einseitige Vorgehen durch NRW kann zu einem Schwarzmarkt führen, was unerwünscht sei.

5. keine Ahnung


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#11

RE: Fragen an Frau Steffens

in News, Medienberichte & aktuelle Rechtslagen zum elektrischen Rauchen: 15.02.2012 10:11
von Drakuras | 3.642 Beiträge

Ich frag mich immer warum die es verbeiten wollen obwohls unerforscht is, wie will man etwas verbotenes erforschen?


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#12

RE: Fragen an Frau Steffens

in News, Medienberichte & aktuelle Rechtslagen zum elektrischen Rauchen: 15.02.2012 10:15
von Volker | 1.296 Beiträge

Wie Frau Roths Büro schon schrieb: Regulieren heißt nicht Verbieten.


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#13

RE: Fragen an Frau Steffens

in News, Medienberichte & aktuelle Rechtslagen zum elektrischen Rauchen: 15.02.2012 10:23
von Drakuras | 3.642 Beiträge

das stimmt volker, aber ich wollts mal loswerden


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