#1

Gerichtsbeschlus

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 27.01.2012 16:07
von Balu0209 (gelöscht)
avatar

Falls das schon mal jemand gepostet hat, dann bitte wieder löschen.

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_du...ss20120116.html

Gerichtsbeschluss von 16.01.12

kleiner auszug vorweg:
Ist die Einordnung des Liquids als Arzneimittel nicht ersichtlich abwegig, folgt daraus die Vertretbarkeit der Ansicht, die Bestandteile der E-Zigarette, die zur Aufnahme der Kapseln sowie der Verdampfung und Inhalation dienten, seien Medizinprodukte im Sinne des § 2 Abs. 3 MPG.


zuletzt bearbeitet 27.01.2012 16:09 | nach oben springen



Besucher
0 Mitglieder und 165 Gäste sind Online

Forum Statistiken
Das Forum hat 9047 Themen und 205869 Beiträge.