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Rechtslage in NRW Oktober 2011

in Die aktuelle Rechtslage über alles was die E-Raucherei betrifft. 01.10.2011 20:31
von Kongo (gelöscht)
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Nachdem ich gestern mit der Bezirksregierung Düsseldorf gesprochen habe würde ich euch gerne einmal teilhaben lassen.
Zunächst einmal habe ich mich beim Dezernat 24 durchgefragt um einen zuständigen Sachbearbeiter an die Strippe zu bekommen der in der Lage ist mir rechtsverbindliche Auskünfte zu erteilen.
1. Thema
Hardware:
Der Handel mit Hardware ist, unter folgenden Vorraussetzungen, gestattet. Bei dem Angebot von elektronischen Zigaretten darf keinerlei Bezug auf eine Möglichkeit der `Rauchentwöhnung` genommen werden, da es sich ansonsten um ein Arzneimittel handeln würde, bzw. dem Kunden der Eindruck dessen vermittelt wird und es deshalb dann so eingestuft würde.
2. Thema
Software (Liquids):
Nikotinfreie Liquids fallen ebenfalls nicht unter das Arzneimittelgesetz, der Handel ist gestattet.
Nikotinhaltige Liquids werden von der Bezirksregierung Düsseldorf als Arzneimittel eingestuft !

Da wurde das Gespräch dann beendet, weil eine andere Abteilung zuständigt.
Weiter durchgefragt und letztlich zu dem Herrn Doktor gekommen der für die Arzneimittel zuständig war.

Ok, Nikotinhaltige Liquids werden als Arzneimittel eingestuft.
Verschreibungspflichtige Arzneimittel ? Nein, keine verschreibungspflicht.
Da dachte ich zunächst, oh gute Nachricht, weil der Versandhandel von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ja möglich ist, aber.... !
Das Arzneimittel benötigt eine Zulassung nach dem Arzneimittelgesetz.
Ergo, es gibt kein nikotinhaltiges Liquid das eine Zulassung als Arzneimittel besitzt. Demnach handelt es sich um ein nicht zugelassenes Arzneimittel das man in den `Verkehr bringt`. Keine wirklich gute Idee !

Diese Aussage steht für den RB Düsseldorf in NRW. Mit den anderen Bezirksregierungen habe ich nicht gesprochen, ich nehme aber schwer an, da es bislang nahezu immer so war, dass die anderen Regierungsbezirke in NRW dem kleinlaut folgen was in Düsseldorf, unserer Landeshauptstadt, beschlossen wird.

Was mich diesbezüglich wirklich brennend interessiert ist, es haben ja bereits Versandhändler aus NRW reagiert und ihr nikotinhaltiges Liquid aus dem Angebot genommen, vorrauseilender Gehorsam ? Oder sind hier tatsächlich Maßnahmen gefolgt ? Angemahnt, abgemahnt oder was ist passiert ?
Ich bezweifel nämlich das man versuchen wird diese rechtliche Auffassung um zu setzen.
Warum ?
Im Netz ist ja u.a. auch das Gutachten von Dr. Vacarescu zu finden und die meisten die sich mit diesem Thema beschäftigen werden es kennen. Dr. Vacarescu kam ebenfalls am Ende seines Gutachtens zu dem Ergebnis, dass sich es sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um ein Arzneimittel handelt. Allerdings wies er auch ganz klar bereits daraufhin, dass es innerhalb der EU sog. Antidiskriminierungsgesetze gibt, die ganz deutlich vorschreiben, dass kein Mitgliedsstaat der EU den Handel von Gütern untersagen kann und darf, wenn der Handel in einem anderen Mitgliedsstaat zulässig ist. ( Wettbewerb/Diskriminierung etc. )

Insofern sollte man sich doch gemeinsam in NRW dagegen wehren können und klagen. Den Kopf einziehen, die Ware aus dem Angebot nehmen, ist vielleicht für den einzelnen die einfachste Lösung, aber was erzählt ihr euren zufriedenen Kunden die endlich mit dem Rauchen aufgehört haben und so sau glücklich mit ihrem Dampfer sind. Ja tut mir leid, bestellt es in China es gibt eine Freimenge die ihr einführen dürft ?!

Als der gute Mann von der Bezirksregierung mir sagte das es kein zugelassenes Nikotinliquid nach dem Arzneimittelgesetz gibt war mir sofort klar wo der Hase lang läuft. Wir sind im Rheinland, Bayer ist nicht weit !

LG Kongo


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